Begriffserklärung

 

Was ist Inklusion?

Der Begriff Inklusion (lat. includere = einbeziehen) wird in Abgrenzung zum Begriff Integration benutzt. Während Integration bedeutet, Menschen nachträglich einzugliedern, geht es bei Inklusion darum, die Gesellschaft von Anfang an so zu gestalten, dass jeder Mensch gleichberechtigt an allen Prozessen teil-haben und sie mitgestalten kann - unabhängig von individuellen Fähigkeiten, ethnischer wie sozialer Herkunft, Geschlecht oder Alter. Inklusive pädagogische Ansätze betonen Vielfalt in Bildung und Erziehung als Bereicherung für alle, da soziale Kompetenzen und gegenseitiger Respekt gefördert werden und niemand mehr vom gemeinsamen Lernen und Leben ausgeschlossen wird.

 

Die UN-Behindertenrechtskonvention

Am 13. Dezember 2006 verabschiedete die UN-Generalversammlung das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Seit dem 26. März 2009 gilt die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland. Bis auf wenige Ausnahmen wurde sie von allen europäischen Ländern unterzeichnet. Die Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten, Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des täglichen Lebens eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen:

Hierzu zählen unabhängige Lebensführung, Arbeit, Gesundheit und Mobilität, sowie Zugang zu Information und Kommunikation, Justiz und Bildung.

Was bedeutet das für Unterricht und Schule?

In Artikel 24 der Konvention heißt es zum Bereich Bildung: "Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslangen Lernen"

Für Schulen und Pädagogen ist die UN-Konvention eine Herausforderung, aber auch die Chance, gemeinsam mit allen Beteiligten ein Schulsystem zu etablieren, das den Anforderungen an eine "Schule für alle" gerecht wird.

Zusammenfassung

Inklusion verfolgt einen systematischen Ansatz. Sie zielt auf einen gesellschaftlichen Wandel in allen Strukturen und in den Köpfen der Menschen. Leitprinzipien einer inklusiven Bildung sind Chancengleichheit, Chancengerechtigkeit und individuelle Förderung bei individuellen Lernarrangements. Gemeinsames Lernen wird als Bereicherung erfahren und als Normalität erlebt. Eine Gesellschaft muss Inklusion als Idealbild für ihr gesamtes Bildungssystem anstreben. Die Entwicklungsprozesse dahin erfordern das Zusammenwirken aller gesellschaftlichen Kräfte.

Eine inklusive Schule, die gemeinsames Lernen garantiert, ist strukturell gesehen, die wohnortnahe Schule. Sie gliedert sich in unterschiedlich kleine, wechselnde Klassen und Gruppen - teilweise altersgemischt - deren pädagogisches und unterrichtliches Potential die Heterogenität der Kinder und Jugendlichen ist.

Die Vielfalt der Begabungen und Lernpotentiale werden als Bereicherung erlebt und genutzt. Die Unterschiedlichkeit wird als Normalität erlebt, in der alle Schüler ihre besonderen Stärken und Förderbedürfnissen haben und haben dürfen. Inklusiver Unterricht setzt nicht nur an die speziellen, individuellen Förderbedürfnisse an, sondern verändert Didaktik, Methodik und Medien im Unterricht so, dass eine Individualisierung der Lernsettings im System Klasse möglich und wirksam wird. Die Kompetenzen jedes Einzelnen werden wahrgenommen, geachtet und genutzt, Unterschiede zwischen den Schülern werden nicht ignoriert, sondern als Potentiale für gemeinsames Lernen eingesetzt. Schule und Unterricht müssen sich verändern, nicht Schüler dürfen ihnen angepasst und auf sie zugeschnitten werden. das schulische Umfeld muss gleichermaßen auf die Aufnahme von Kindern mit Behinderungen vorbereitet werden.

In einer Kooperativen Organisationsform (Außenklasse) werden behinderte Schüler*innen, die formell ein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum besuchen, zusammen mit nicht behinderten Schüler*innen an einer Regelschule unterrichtet. Für die behinderten Schüler*innen wird an der Regelschule eine Klasse eingerichtet. Das Ziel ist es, dass die behinderten und nicht behinderten Kinder und Jugendlichen möglichst viel gemeinsamen Unterricht erhalten.

Die SRH Stephen-Hawking-Schule bietet an mehreren Standorten Kooperative Organisationformen an. Wir kooperieren sehr eng mit den Schulen vor Ort.

Unsere Schüler*innen begegnen den Kindern und Jugendlichen ohne Behinderung auf dem Schulgelände und in den Pausen. Schulische Feste werden zusammen gefeiert, Ausflüge gemeinsam unternommen oder Landschulheimaufenthalte gemeinsam erlebt. Auch im Unterricht nutzen wir Kooperationsmöglichkeiten in einzelnen Fächern oder zu einzelnen Themen.

Im Team-Teaching unterrichten Grund- und Sonderschullehrer*innen zusammen.

Unser Ziel ist es, möglichst viel gemeinsame Zeiten mit den Schüler*innen der Kooperationsschule zu verbringen. Dies fördert das Gemeinschaftsgefühl sowie das soziale Lernen. Natürlich verlieren wir dabei aber die besonderen Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen unserer Schule nicht aus dem Blick.

Den Elternbeirat der Stephen-Hawking-Schule Bad Wimpfen erreichen Sie unter: elternbeirat_shs_wimpfen@gmx.de