Schulgesetzänderung
Kultusminister Stoch: "Wir wollen, dass mehr Kinder mit und ohne Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot die gleiche Schule besuchen können."
Der Ministerrat hat am 24. Februar 2015 den Gesetzentwurf zur gesetzlichen Regelung inklusiver Bildungsangebote zur Anhörung freigegeben. Kern der geplanten Schulgesetzänderung ist, dass Eltern eines behinderten Kindes zukünftig wählen können, ob ihr Sohn oder ihre Tochter eine allgemeine oder eine Sonderschule besucht. Die Pflicht zum Besuch einer Sonderschule soll abgeschafft werden. Bildungswegekonferenzen sollen zukünftig den Eltern, die sich für eine inklusive Beschulung entscheiden, eine geeignete Schule vorschlagen. Der Wunsch der Eltern soll dabei handlungsleitend sein. Ferner ist geplant, dass die allgemeinen Schulen, die Kinder mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot als eigene Schüler haben, durch zusätzliche Sonderpädagogen unterstützt werden. Der vom Kabinett zur Anhörung verabschiedete Gesetzentwurf sieht vor, dass inklusive Bildungsangebote grundsätzlich gruppenbezogen gestaltet werden, weil so die Bedürfnisse der Kinder besser berücksichtigt werden können. Mit der Freigabe zur Anhörung haben nun die kommunalen Landesverbände, die Beratungsgremien des Kultusministeriums, die Gewerkschaften, weitere Verbände sowie Vertreter der Zivilgesellschaft die Möglichkeit, sich zu dem Vorhaben der Landesregierung zu äußern.